Energienews


25.09.2020

Solarverbände kritisieren EEG-Novelle

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Bei den Verbänden der Erneuerbaren Energien kommt die Neufassung nicht gut an.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeugt sich zufrieden mit der EEG-Novelle für 2021: „Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien.“  Die Regierung formuliere in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Zugleich würde sie die notwendigen Schritte festlegen, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. „Wir schreiben hierzu klar und transparent die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien fest und gehen hierbei an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus“, erklärt der Minister.

BEE: „Bundesregierung geht von unrealistischem Strombedarf aus“

Die EE-Verbände widersprechen. „Es braucht umfassende Nachbesserungen am Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung seien kaum berücksichtigt worden. Der Entwurf von Altmaier habe zwar einige kleinteilige Hürden beseitigt, enthalte aber zu viele Hindernisse und Leerstellen. Damit entwerte die Novelle ihre positiven Ansätze wieder selbst und bleibe deutlich hinter den klima- und energiepolitischen Möglichkeiten zurück. Peter kritisiert, dass die Bundesregierung von einem unrealistischen Stromverbrauch ausgeht.

Plattform EE BW: „EEG-Novelle ist kein großer Wurf“

Ebenso sieht es Franz Pöter von der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW): „Der Vorschlag ignoriert die Elektrifizierung im Mobilitäts- und im Wärmesektor. Trotz Effizienzgewinnen wird es daher eine deutlich höhere Stromnachfrage geben.“ Der Zubau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen müsse daher deutlich über das bislang vorgesehene Niveau und deutlich schneller erfolgen, zumal das deutsche 65-Prozent-Ziel nicht für das verschärfte Ziel auf EU-Ebene reichen werde. „Mit den niedrigen Ausschreibungsmengen und Ausbaupfaden wird die Bundesregierung ihre eigenen Ziele nicht erreichen“, kritisiert Pöter. Nach Berechnungen des Verbands sollten die Zubaumengen für Windenergieanlagen an Land auf 4,7 Gigawatt pro Jahr und für PV-Systeme auf mindestens zehn Gigawatt pro Jahr erhöht werden. Der vorliegende EEG-Entwurf sieht vor allem bei der Photovoltaik weniger als die Hälfte des nötigen Zubaus vor. Auch die Degressionsregelung beurteilt Pöter kritisch: „Wir erleben mit der aktuellen EEG-Novelle in einigen Segmenten, dass die Absenkung der EEG-Vergütung deutlich stärker ausfällt als die Kostensenkung.“ Der Plattform EE BW-Geschäftsführer fordert, den Mechanismus der Degression an Ausbaustufen zu koppeln, anstatt die Absenkung nur zeitlich zu definieren. Die prozentuale Absenkung der Einspeisevergütung müsse zudem deutlich abgeschwächt werden.

BSW: „EEG-Entwurf stellt Sonnendächer in den Schatten“

Einen deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus befürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Gleichzeitig werde der Weiterbetrieb tausender alter Solarstromanlagen nicht gesichert, solare Eigenerzeuger systematisch diskriminiert und eine riesige Chance für den dringend notwendigen Ausbau von Speichern bleibe ungenutzt. „Jetzt sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, einen Solar-Rollback zu verhindern,“ erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Nach seiner Auffassung sind vorrangig an drei Punkten dringend Nachbesserungen am EEG-Kabinettsentwurf erforderlich. So sollte erstens eine Teilnahme an Auktionen und der Verzicht auf Eigenstromerzeugung nicht zur Voraussetzung für den Erhalt von Marktprämien neuer PV-Solardächer werden. Einen erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der BSW zweitens bei Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren Betriebsdauer aus der EEG-Förderung fallen (Ü20). Der Verband warnt drittens eindringlich davor, weitere Auflagen zur Messung und Regelung einzuführen, wie sie der Gesetzesentwurf selbst für kleinste Solarstrommengen unverändert vorsieht. Quelle: BEE / BMWi / BSW / Plattform EE BW / jb

Den Gesetzentwurf zum EEG 2021 finden Sie hier.

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